FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir unsere Antworten auf die häufigsten Fragen von Mietern und Mieterinnen sowie Mietinteressierten. Sicherlich finden Sie ganz schnell die passende Antwort auf Ihre Frage! Wenn nicht, dann nutzen Sie unsere Kontaktformulare. Wir widmen uns Ihrem Anliegen und ergänzen unsere Frageliste.

1. Installation einer Balkonsolaranlage

Wenn Sie an der Installation einer Balkonsolaranlage interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme über das Kontaktformular. Im Anschluss erhalten Sie von uns per Post ein Schreiben, indem wir Sie umfassend zum Ablauf von der Antragsstellung bis zur Installation der Anlage informieren. Sollten Sie vorab Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in unsere nachstehenden FAQs, die möglicherweise bereits einige Ihrer Anliegen klären. 

Ist die Installation einer Balkonsolaranlage genehmigungspflichtig?

Die Anbringung einer Balkonsolaranlage ist gemäß § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig, da auch für uns gesetzliche Gegebenheiten zur berücksichtigen bzw. zu prüfen sind. Gerne prüfen wir, ob die Voraussetzungen dazu für die von Ihnen angemietete Wohnung gegeben sind.

Welche technischen Anforderungen muss eine Balkonsolaranlage erfüllen?
  • Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf die gesetzlichen Vorgaben (derzeit 800 Watt) nicht überschreiten
  • Die Anlage benötigt einen normkonformen Netz- und Anlagenschutz
  • Pro Wohneinheit ist die Installation von nur einer Anlage mit max. zwei PV-Modulen gestattet
Welche baulichen Anforderungen muss ich bei der Installation der Balkonsolaranlage beachten?
  • Bevorzugt sind zur Montage sturmsichere Klemmverbindungen zu verwenden. 
  • Bei der Befestigung müssen alle sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Anlage stabil und sicher installiert ist und keine Gefahr für andere Mieter oder Dritte darstellt. Eigenkonstruktionen sind in keinem Fall erlaubt!
  • Senkrecht angebrachte Module dürfen die Brüstungshöhe nicht überschreiten. Schräg montierte Module dürfen das Anleitern nicht behindern. Für das Anleitern muss ein mindestens 1 Meter breiter Abschnitt des Geländers von Modulen freigehalten werden

Muss die Installation durch einen zertifizierten Fachinstallateur durchgeführt werden?

Wir empfehlen alle mit der Installation der Balkonsolaranlage verbundenen Arbeiten aus haftungsrechtlichen Gründen von einem zertifizierten Fachinstallateur durchführen und abnehmen zu lassen. Dies umfasst:

  • Überprüfung des vorhandenen Stromkreises und der vorhandenen Absicherung, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen
  • Installation einer Steckdose für die Stromeinspeisung (falls keine Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist)
  • Fachgerechte Anbringung am Balkon
Welche Informationen benötigt die GEWOBAU im Vorfeld zur Prüfung der Machbarkeit?
  • Technisches Merkblatt (Art/Typ, Maße und Gewicht der PV-Module)
  • Fotos/Skizzen (Aufstellort, Art und Lage der Befestigung und Montage)

Die erforderlichen Nachweise senden Sie bitte an folgende E-Mail: technik@gewobau-bamberg.de 

Was geschieht nach der Prüfung der Unterlagen?

Sollte nach der Prüfung Ihrer Unterlagen eine Montage der Anlage in Aussicht gestellt werden können, werden wir uns zur Vereinbarung eines Ortstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollte unser Mitarbeiter beim Ortstermin die Anbringung als realisierbar einschätzen, senden wir Ihnen anschließend eine Gestattungsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift zu.

Die unterschriebene Gestattungsvereinbarung ist in zweifacher Ausfertigung an uns zurückzusenden. 

Was versteht man unter einer Gestattungsvereinbarung?

In der Gestattungsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Installation der Balkonsolaranlage festgelegt.

Wann darf ich die Installation der Balkonsolaranlage in Auftrag geben?

Sobald Sie eine von uns unterschriebene Ausfertigung des Gestattungsvertrages zurückerhalten, können Sie die Montage und Installation bei der Fachfirma in Auftrag geben.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Anbringung einer derartigen Anlage vor Abschluss der Gestattungsvereinbarung unzulässig ist!

Welche Versicherungen sind notwendig?

Für Gebäude- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Balkonsolaranlage stehen, haften Sie in rechtlicher und finanzieller Hinsicht vollumfänglich. Bitte überprüfen Sie deshalb, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausratversicherung über die Installation der Balkonsolaranlage zu informieren.

Welche zusätzlichen Unterlagen muss ich der GEWOBAU mit Inbetriebnahme übersenden?
  • Kopie der Anmeldebescheinigung im Marktstammdatenregister
  • Kopie der Bestätigung der Fachfirma
  • Kopie der Versicherungspolice (Haftpflichtversicherung)
  • Bildnachweis (Handyfoto) der fachgerechten Montage

Die erforderlichen Nachweise senden Sie bitte an folgende E-Mail: technik@gewobau-bamberg.de

2. Nebenkostenabrechnung

Wann erhalten wir die Abrechnung für unser Gebäude?

Die Nebenkostenabrechnung muss gesetzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und Ihnen zugestellt werden. Unser Abrechnungszeitraum ist in der Regel vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Als Richtwert versuchen wir Ihnen die Nebenkostenabrechnung in den Sommerferien zukommen zu lassen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Objekte bevorzugt behandeln können und die Abrechnungen nach keinem festen Terminplan erstellt werden. Bei nahezu allen Kostenarten sind wir auf die Zuarbeit von Fremdfirmen angewiesen. Daher erhalten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Wann wird das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt?

Wenn in Ihrer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ausgewiesen ist, wird dieses nach Ablauf der Einspruchsfrist von vier Wochen ausgezahlt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dieser Termin nicht exakt einhalten lässt, da externe Faktoren wie die Bearbeitungszeiten der Bank eine Rolle spielen. Falls Sie noch offene Rückstände bei der GEWOBAU-Bamberg eG haben, behalten wir uns vor, das Guthaben mit den offenen Posten zu verrechnen und nicht an Sie auszuzahlen.

Muss ich meine Bankverbindung schriftlich bestätigen?

Ja! Falls wir von Ihnen keine Einzugsermächtigung oder keine Einverständniserklärung zur Speicherung Ihrer Bankdaten vorliegen haben, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bankverbindung, um das Guthaben auszuzahlen. Wir gehen dabei sehr sorgfältig vor und hoffen auf Ihr Verständnis. Sie können uns die schriftliche Bestätigung gerne gescannt per E-Mail zusenden.

Die Kosten in der Nebenkostenabrechnung erscheinen mir sehr hoch. Können diese richtig sein?

Schwankungen bei der Höhe der Nebenkostenabrechnung sind normal und können bei vielen Positionen auftreten. Ein Blick auf verbrauchsabhängige Kosten (z. B. Wasserverbrauch oder Heizkosten) und der Vergleich mit Abrechnungen der Vorjahre kann oft Klarheit schaffen. Falls Sie dennoch Unstimmigkeiten feststellen, kontaktieren Sie uns bitte mit einer kurzen Aufstellung Ihrer Fragen und den Punkten, die für Sie unklar sind. Nutzen Sie dafür gerne das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Warum habe ich eine Nachzahlung und meine Nachbarn ein Guthaben?

Der Vergleich Ihrer Abrechnung mit der Ihrer Nachbarn ist nicht ratsam. Die Abrechnung wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie z. B. persönlicher Verbrauch, Wohnungsgröße oder geleistete Vorauszahlungen. Ein solcher Vergleich kann zu Missverständnissen führen. Daher raten wir dringend davon ab.

Wie erfolgt die Umlage der Kosten?

Die Verteilung der Nebenkosten erfolgt anhand unterschiedlicher Schlüssel, wie z. B. Wohnfläche, Verbrauch oder Anzahl der Mieteinheiten. Welcher Umlageschlüssel bei Ihnen zum Tragen kommt, ist im Mietvertrag vereinbart worden. Eine Änderung des Umlageschlüssels wird von uns immer vorher angekündigt.

Meine Nachzahlung stellt für mich eine finanzielle Herausforderung dar. Was kann ich tun?

Falls finanzielle Schwierigkeiten drohen und Sie die Nachzahlung nicht stemmen können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Wir können Lösungen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Verrechnung mit eventuell vorhandenen Guthaben anbieten und Ihnen im Zweifel den Kontakt zu Wohngeld- oder Sozialstellen vermitteln.

Warum wurden meine Betriebs- und/oder Heizkostenvorauszahlung erhöht?

Wenn in Ihrer Nebenkostenabrechnung eine nicht geringe Nachzahlung anfällt, erstellt unser System automatisch eine Neuberechnung Ihrer Vorauszahlungen unter der Annahme gleichbleibender Kosten. Diese Neuberechnung basiert auf zwölf Abrechnungsmonaten und soll verhindern, dass Sie im Folgejahr erneut eine Nachzahlung leisten müssen. Dennoch können trotz angepasster Vorauszahlungen weitere Nachzahlungen auftreten, da verschiedene Faktoren das Abrechnungsergebnis beeinflussen.

Warum haben sich meine Heizkosten verändert, obwohl sich mein Heizverhalten nicht geändert hat?

Es gibt verschiedene Gründe für eine Änderung Ihrer Heizkosten, selbst wenn sich Ihr Heizverhalten nicht verändert hat. Witterungsverhältnisse spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die benötigte Wärmeenergie variiert je nach Außentemperatur und Dauer der Heizperiode. Auch eine Tarifänderung bei der Versorgung mit Heizenergie kann zu Kostenveränderungen führen. Gerade deswegen versuchen wir durch langfristige und vorausschauende Preisvereinbarungen mit unterschiedlichen Versorgern Preiserhöhungen aktiv entgegenzuwirken.

Warum sind meine Gartenkosten im Vergleich zum Vorjahr so hoch ausgefallen?

Bei den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege kommt es bei Vorjahresvergleichen oft zu erkennbaren Schwankungen. Witterungsverhältnisse die sich direkt auf den Aufwand der Gartenpflege auswirken, Anpassung der Verträge unserer Dienstleister aber auch Arbeiten die periodisch wiederkehrend sind (jährlich, alle zwei Jahre, etc.), können zu einer Veränderung der Kosten führen. Durch eine gute Grundpflege unserer Anlagen möchten wir Ihnen ansehnliche Grünflächen bieten.

3. Mietzahlung, Änderung Bankverbindung, SEPA

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, dann lassen Sie sich von unserer Buchhaltung das Formular für die Erteilung eines SEPA-Mandats zusenden.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wen informiere ich darüber und in welcher Form?

Bitte teilen Sie Ihre geänderte Bankdaten schriftlich unserer Buchhaltung mit. Das Formular erhalten Sie hier.

Ich habe eine Mahnung erhalten, wie verhalte ich mich jetzt?

Wir freuen uns auf eine Reaktion von Ihnen. Bei Unklarheiten oder Fragen zu Ihren Mietzahlungen steht Ihnen unsere Buchhaltung selbstverständlich gern zur Verfügung. Denken Sie daran, dass Sie ggf. auch staatliche Zuschüsse beantragen können.

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht pünktlich zahlen. Mit wem kann ich über eine Frist sprechen?

Bitte informieren Sie unsere Buchhaltung rechtzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten. Wir besprechen gemeinsam, was getan werden kann.

Kann ich einen Mietrückstand in Raten zahlen?

Ja, die Möglichkeit besteht. Wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung ab. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Buchhaltung.

4. Hausordnung, Nachbarschaft und Tierhaltung

Muss ich mich an die Hausordnung halten?

Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln und die stehen in der Hausordnung. Diese ist für uns und unsere Mieter so wichtig, dass diese Bestandteil des Mietvertrages ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten.

Welche Haustiere sind in einer Mietwohnung erlaubt?

Kleine Haustiere wie Wellensittiche sind bei artgerechter Haltung erlaubt. Tierheime und Tierärzte informieren etwa über Käfig- und Stallgrößen. Auch ein Meerschweinchen oder Hamster können gern gehalten werden. Bei Katzen, Hunden oder exotischen Tieren fragen Sie bitte unbedingt vor der Anschaffung des Tieres um Erlaubnis.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Wenn es sich dabei um einen Elektrogrill handelt und Ihre Nachbarn sich nicht vom Geruch belästigt fühlen, dann ist das kein Problem. Auf keinen Fall dürfen Sie in geschlossenen Gebäuden einen Holzkohlegrill oder anderes offenes Feuer entfachen. Das verstößt gegen die Brandschutzverordnung.

Wie sind die Ruhezeiten geregelt?

Die Regelung der Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung. Diese ist als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt. Ist darin nichts anderes vereinbart, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens, zudem gilt eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.

Was mache ich, wenn ein Nachbar die Ruhezeiten nicht einhält?

In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Sollten Ruhestörungen wiederholt auftreten, bitten wir Sie, ein Protokoll zu führen und dies an unserer Vermietungsabteilung weiterzureichen.

Darf ich im Hausflur einen Schrank hinstellen und einen Fußabtreter hinlegen?

Ein Fußabtreter ist im Allgemeinen kein Problem, verhindert er doch auch, dass Schmutz in Ihre Wohnung gelangt. Bei einem Schuhschrank sieht das schon anders aus. Der gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.

Ich habe Sperrmüll, was muss ich beachten?

Ihren Sperrmüll können Sie ganz bequem telefonisch oder online bei Ihrem örtlichen Abfallentsorger beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll jedoch erst am Vorabend der Abholung an den dafür vorgesehenen Platz raus. Die Abholung erfolgt in der Regel kostenlos.

Was versteht man eigentlich unter Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleinerer Schäden an Gegenständen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Gas und Wasser, Heizeinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Toilettenspülungen und Kocheinrichtungen, Rollläden, Jalousien und Markisen. Die Summe der Kosten für Kleinreparaturen, die der Mieter zu tragen hat, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt, jedoch der Höhe nach beschränkt auf maximal 8 Prozent der Jahresgrundmiete pro Kalenderjahr.

5. Familienzuwachs, Kündigung, Schlüsselverlust, Untermietervermietung

Bei wem melde ich an, wenn meine Partnerin oder mein Partner bei mir einziehen möchte?

Bitte melden Sie sich bei unserer Vermietungsabteilung und vergessen Sie nicht den Zuzug Ihres Partners/Ihrer Partnerin auch beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Die dazu benötigte Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Bei wem melde ich an, wenn meine Partnerin oder mein Partner ausziehen möchte?

Bitte melden Sie sich bei unserer Vermietungsabteilung. Nutzen Sie hierfür einfach unser Formular.

Was muss ich bei einer Namensänderung durch eine Heirat etc. beachten?

Über die Namensänderung informieren Sie bitte unsere Vermietungsabteilung. Bitte vergessen Sie nicht, den Nachweis der Namensänderung (z.B. die Heiratsurkunde) in Kopie beizufügen.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Ihre Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und mit einer gültigen Unterschrift fristgerecht eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kündigungsformular.

Darf ich meine Wohnung vorübergehend untervermieten?

Eine Untervermietung beantragen Sie bitte bei unserer Vermietungsabteilung. Sie benötigen für die Untervermietung eine schriftliche Zustimmung von uns. Nutzen Sie für Ihre Anfrage einfach unseren Antrag auf Untervermietung.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was mache ich jetzt?

Über den Schlüsselverlust informieren Sie bitte unsere Vermietungsabteilung. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Erklärung über Schlüsselverlust.